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   LG Augsburg, 07.11.2022 - 092 O 1650/22   

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LG Augsburg, 07.11.2022 - 092 O 1650/22 (https://dejure.org/2022,47581)
LG Augsburg, Entscheidung vom 07.11.2022 - 092 O 1650/22 (https://dejure.org/2022,47581)
LG Augsburg, Entscheidung vom 07. November 2022 - 092 O 1650/22 (https://dejure.org/2022,47581)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VVG § 203 Abs. 2 S. 1; ZPO § 138; GG Art. 103 Abs. 1
    Unbeachtlichkeit von "ins Blaue hinein" gehaltenem Vortrag der nicht darlegungs- und beweisbelasteten Partei

 
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  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 8 U 2907/21

    Erfolglose Klage gegen PKV-Beitragserhöhungen; rechtsmissbräuchliches

    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Die geltend gemachten Auskunftsansprüche (und im Rahmen der Stufenklage anschließenden unbezifferten Leistungsanträge) gemäß Ziff. 4 bis 7 können aus den in der Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 24.11.2021, 14 U 6205/21, die sich mit möglicher Weise relevanten Anspruchsgrundlagen umfassend auseinandersetzt, genannten Gründen keinen Erfolg haben (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 14.03.2022, 8 U 2907/21).
  • OLG München, 24.11.2021 - 14 U 6205/21

    Auskunftsklage wegen behauptet unwirksamer Prämienanpassungen

    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Die geltend gemachten Auskunftsansprüche (und im Rahmen der Stufenklage anschließenden unbezifferten Leistungsanträge) gemäß Ziff. 4 bis 7 können aus den in der Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 24.11.2021, 14 U 6205/21, die sich mit möglicher Weise relevanten Anspruchsgrundlagen umfassend auseinandersetzt, genannten Gründen keinen Erfolg haben (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 14.03.2022, 8 U 2907/21).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 276/13

    Darlegungslast bei Softwäre-Mängeln

    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Macht der Besteller nunmehr zur Begründung eines Gewährleitsungsanspruchs oder zur Abwendung der Vergütungsforderung im Prozess die Nichtbeachtung dieser technischen Regeln geltend, so werden entsprechende Behauptungen nicht schon dann relevant, wenn der Besteller die Einhaltung sämtlicher technischen Regeln spiegelstrichartig in Abrede stellt, er muss vielmehr nach der dort vertretenen "Symptomtheorie" (vgl. nur BGH, Urteil vom 05.06.2014, VII ZR 276/13) aufzeigen, wie sich ein etwaiger Mangel des Werkes äußert.
  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Das Gericht geht nicht davon aus, dass gerade im Bereich der Wirksamkeit von Beitragsanpassungen die Grundsätze zur Unbeachtlichkeit von Vorbringen "ins Blaue hinein" keine Geltung beanspruchen sollten - vielmehr hat der für Versicherungsverhältnisse zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs deren Bedeutung gerade in diesem Kontext in seinem Urteil vom 09.12.2015, IV ZR 272/15, Rn. 24) ausdrücklich betont.
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Bei der Feststellung eines im Rahmen des § 138 ZPO unbeachtlichen Parteivortrags kann es insbesondere ein erhebliches Indiz darstellen, wenn die Partei gleichartigen Vortrag - letztlich wahllos - gegen verschiedene Beklagtenparteien und überdies ohne Differenzierung hinsichtlich des streitgegenständlichen Produktes / Objektes aufstellt (s. zu einem Vortrag "ins Blaue hinein" bei im Wesentlichen gleichartigen Behauptungen gegenüber verschiedenen Fahrzeugherstellern und / oder unterschiedlichen Motoren siehe lediglich beispielhaft OLG München, Beschluss vom 29.08.2019, 8 U 1449/19; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2020, 1 U 103/19, juris - Rn. 20; OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2020, 12 U 46/20, juris - Rn. 64; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.12.2020, 16a U 155/19, juris - Rn. 51 ff.).
  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20

    Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines

    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Nach der im Rahmen von "Massenverfahren" in den letzten Jahren in dieser Hinsicht weiter konkretisierten zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein auf Vermutungen gestützter Sachvortrag einer Partei im Rahmen des § 138 ZPO dann unbeachtlich, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (siehe beispielhaft und mwN BGH, Urteil vom 26.04.2022, VI ZR 435/20, juris - Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2020 - 1 U 103/19
    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Bei der Feststellung eines im Rahmen des § 138 ZPO unbeachtlichen Parteivortrags kann es insbesondere ein erhebliches Indiz darstellen, wenn die Partei gleichartigen Vortrag - letztlich wahllos - gegen verschiedene Beklagtenparteien und überdies ohne Differenzierung hinsichtlich des streitgegenständlichen Produktes / Objektes aufstellt (s. zu einem Vortrag "ins Blaue hinein" bei im Wesentlichen gleichartigen Behauptungen gegenüber verschiedenen Fahrzeugherstellern und / oder unterschiedlichen Motoren siehe lediglich beispielhaft OLG München, Beschluss vom 29.08.2019, 8 U 1449/19; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2020, 1 U 103/19, juris - Rn. 20; OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2020, 12 U 46/20, juris - Rn. 64; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.12.2020, 16a U 155/19, juris - Rn. 51 ff.).
  • OLG München, 27.04.2006 - 19 U 3717/04

    Rechtsfolgen unterbliebener Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG;

    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Denn auch für diejenige Partei, die nicht darlegungs- und beweisverpflichtet ist, gilt, dass ein - sofern im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Parteivortrags im Einzelfall feststellbar - ein Bestreiten "ins Blaue hinein" als unbeachtlich zu bewerten ist (s. zum "Bestreiten ins Blaue hinein" beispielhaft OLG Köln, Urteil vom 27.02.1991, 2 U 89/90; Urteil vom 12.06.1995, 18 U 1/95, juris - Rn. 4; Urteil vom 25.04.2012, 13 U 67/11, juris - Rn. 92; OLG München, Urteil vom 27.04.2006, 19 U 3717/04, juris - Rn. 24; Beschluss vom 02.08.2019, 28 U 442/19, juris - Rn. 128).
  • OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11

    Inanspruchnahme auf Restvergütung aus Verträgen über die Lieferung von

    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Denn auch für diejenige Partei, die nicht darlegungs- und beweisverpflichtet ist, gilt, dass ein - sofern im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Parteivortrags im Einzelfall feststellbar - ein Bestreiten "ins Blaue hinein" als unbeachtlich zu bewerten ist (s. zum "Bestreiten ins Blaue hinein" beispielhaft OLG Köln, Urteil vom 27.02.1991, 2 U 89/90; Urteil vom 12.06.1995, 18 U 1/95, juris - Rn. 4; Urteil vom 25.04.2012, 13 U 67/11, juris - Rn. 92; OLG München, Urteil vom 27.04.2006, 19 U 3717/04, juris - Rn. 24; Beschluss vom 02.08.2019, 28 U 442/19, juris - Rn. 128).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 16a U 155/19

    Schadensersatz für einen Diesel-Pkw mit einer - vermeintlich - unzulässigen

    Auszug aus LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22
    Bei der Feststellung eines im Rahmen des § 138 ZPO unbeachtlichen Parteivortrags kann es insbesondere ein erhebliches Indiz darstellen, wenn die Partei gleichartigen Vortrag - letztlich wahllos - gegen verschiedene Beklagtenparteien und überdies ohne Differenzierung hinsichtlich des streitgegenständlichen Produktes / Objektes aufstellt (s. zu einem Vortrag "ins Blaue hinein" bei im Wesentlichen gleichartigen Behauptungen gegenüber verschiedenen Fahrzeugherstellern und / oder unterschiedlichen Motoren siehe lediglich beispielhaft OLG München, Beschluss vom 29.08.2019, 8 U 1449/19; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2020, 1 U 103/19, juris - Rn. 20; OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2020, 12 U 46/20, juris - Rn. 64; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.12.2020, 16a U 155/19, juris - Rn. 51 ff.).
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 18 U 1/95

    Unzulässiges Bestreiten des neuen Gläubigers einer Forderungsabtretung -

  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 111/87

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Kündigungsrechtes bei Darlehen - Zulässigkeit

  • OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20

    Fahrzeugkaufvertrag: Schadenersatzanspruch aufgrund unzulässiger

  • LG Arnsberg, 16.05.2019 - 1 O 127/18

    Mitteilungspflicht einer privaten Krankenversicherung bei Prämienanpassung

  • OLG München, 02.08.2019 - 28 U 442/19

    Werkvertrag über die Erbringung von Dachdecker- und Klempnerarbeiten

  • OLG Köln, 27.02.1991 - 2 U 89/90

    Einem Bestreiten "ins Blaue hinein" ist nicht nachzugehen

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